Förderantrag für Patienten stellen
Unterstützung für Patienten
© setthaphat dodchai by iStock
Hilfe für Patienten
Die Konfrontation mit der Diagnose und die Therapie von Leukämie, Lymphomen oder anderen Erkrankungen des Blut- oder Lymphsystems stellen eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar. Durch die lebensnotwendigen Behandlungen können Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen entstehen. Diese erschweren oft die Rückkehr in das gewohnte Arbeitsleben. Blutkrebspatienten haben dadurch zeitweise oder dauerhaft weniger finanzielle Ressourcen zur Verfügung als vor der Erkrankung.
Betroffene, die infolge ihrer Erkrankung und der anschließenden Therapie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können finanzielle Zuwendungen beantragen.
Beispielsweise:
- Kosten, die für oder während eines Klinik bzw. Reha-Aufenthaltes anfallen, z. B. für eine Telefonkarte / TV- Anschluss / WLAN-Gebühren
- Dinge des täglichen Bedarfs wie Nachtwäsche, Hygiene-Artikel, Sportbekleidung o.ä.
- Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten zu Patientenveranstaltungen
- Fahrtkosten zu Arztbesuchen
Fördervoraussetzungen für Patienten
Bitte nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular zur Antragstellung. Hier können Sie unkompliziert alle Dokumente hochladen.
Wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, helfen wir gerne. Antragsteller ist immer der Patient – auch für die Förderung von Angehörigen. Von ihm sind vorzulegen:
- eine ärztliche Bescheinigung des Patienten über die bestehende hämato-onkologische Erkrankung
- ein Nachweis des festen Wohnsitzes in Deutschland: beidseitige Kopie des Personalausweises oder eine Meldebescheinigung
- mind. drei Monate gültiger, kompletten Bescheid (alle Seiten!) über eine der folgenden Leistungen (Abgabenordnung (§ 53 Nr. 2 S.6 [AO]):
- Bürgergeld (vormals Hartz IV; Sozialgesetzbuch II [SGB II])
- Grundsicherung im Alter (Sozialgesetzbuch XII [SGB XII])
- ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII [SGB XII])
- Wohngeld (Wohngeldgesetz [WoGG])
- Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz [BKGG])
- Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz [BVG])
Antrag per Post
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch postalisch zusenden. Geben Sie bitte Ihre Bankdaten und Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. Vielen Dank!
Anschrift:
Carpe diem Stiftung
c/o TriValora GmbH
Brehmstr. 56
40239 Düsseldorf
Antrag auf Einzelfallhilfe direkt stellen
* Pflichtfelder sind mit einem (*) gekennzeichnet.
Lesen Sie hier, welche Projekte bereits eine Förderung von uns erhalten haben.
